Fällt auf eine Pizza zum Mitnehmen Mehrwertsteuer an?

Wer regelmäßig Pizza bestellt oder als Gastronom selbst einen Lieferservice betreibt, stellt sich früher oder später die Frage: Welche Mehrwertsteuer fällt auf eine Pizza zum Mitnehmen oder bei Lieferung an? Die Antwort ist keineswegs trivial, denn die steuerliche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom Ort der Leistung, der Art der Lieferung und dem Umsatzsteuergesetz.

In diesem Beitrag klären wir ausführlich, wie die Mehrwertsteuer beim Pizza Lieferdienst berechnet wird, worin der Unterschied zwischen Lieferung und Verzehr vor Ort liegt, und was Gastronomen beachten müssen. Dabei beziehen wir uns auch auf aktuelle Regelungen und bieten praxisnahe Beispiele.


Grundprinzip: Umsatzsteuer in der Gastronomie

In Deutschland wird zwischen verschiedenen Umsatzsteuersätzen unterschieden. Im Gastronomiebereich gibt es zwei relevante Steuersätze:

  • 19 % Regelsteuersatz

  • 7 % ermäßigter Steuersatz

Welche Variante Anwendung findet, hängt maßgeblich davon ab, wie und wo die Pizza konsumiert wird. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen dem Verkauf von Lebensmitteln als Ware und dem Anbieten einer Dienstleistung, etwa in Form einer Bewirtung.


Mehrwertsteuer bei Pizza zum Mitnehmen

Bei einer Pizza zum Mitnehmen handelt es sich um den klassischen Verkauf eines Lebensmittels, ohne dass zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden. In diesem Fall greift grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Pizza vor Ort abgeholt und außerhalb des Restaurants konsumiert wird – etwa zu Hause oder im Büro.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Werden mit dem Verkauf zusätzliche Serviceleistungen wie z. B. Bereitstellung von Sitzplätzen oder Geschirr verbunden, könnte auch der Regelsteuersatz von 19 % zur Anwendung kommen. Das ist dann eher der Fall, wenn Kunden die Pizza direkt vor Ort verzehren.


Mehrwertsteuer beim Pizza Lieferdienst

Beim Pizza Lieferdienst wird es steuerlich komplexer. Grundsätzlich gilt auch hier der ermäßigte Steuersatz von 7 %, wenn nur das Essen geliefert wird, also ohne umfangreiche Serviceelemente wie Tische, Bedienung oder Besteckbereitstellung. Die Finanzverwaltung sieht dies als „Lieferung“ von Lebensmitteln, nicht als Dienstleistung.

Allerdings: Sobald der Anbieter zusätzliche Dienstleistungen erbringt, die über eine reine Lieferung hinausgehen, kann der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % greifen. Beispiele sind:

  • Lieferung mit umfangreicher Aufbauhilfe (z. B. Catering)

  • Bereitstellung von Geschirr, Gläsern, Bedienungspersonal

  • Ausgeprägte Servicekomponenten wie Buffetaufbau

Im Fall der klassischen Pizza-Lieferung mit Übergabe an der Haustür bleibt es aber in der Regel bei 7 %.


Sonderregelungen durch temporäre Umsatzsteuersenkung

In der Vergangenheit – insbesondere während der Corona-Pandemie – wurden zeitweise Sonderregelungen eingeführt. So galt zeitweise für gastronomische Speisen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %, selbst wenn diese im Restaurant verzehrt wurden. Diese Regelung war jedoch befristet und wurde wieder abgeschafft.

Für den Pizza Lieferdienst war dies ein Vorteil, da in diesen Zeiten alle gastronomischen Leistungen, ob Lieferung oder Verzehr vor Ort, günstiger besteuert wurden. Seit der Rückkehr zur Normalbesteuerung gilt jedoch wieder die Differenzierung: 7 % bei reiner Lieferung, 19 % bei Bewirtung oder umfangreicher Dienstleistung.


Welche Rolle spielt die Rechnung?

Die ordnungsgemäße Ausstellung einer Rechnung ist im Hinblick auf die Mehrwertsteuerpflicht besonders wichtig – sowohl für Gastronomen als auch für gewerbliche Kunden, die ggf. zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Bei einem Pizza Lieferdienst sollten auf der Rechnung folgende Punkte klar ersichtlich sein:

  • Nettobetrag

  • Umsatzsteuerbetrag (mit Angabe des Steuersatzes)

  • Bruttobetrag

  • Art der Leistung (Lieferung oder Service)

Nur so kann später eindeutig nachgewiesen werden, welcher Steuersatz Anwendung fand.


Steuerliche Beratung für Gastronomen

Wer einen Lieferdienst betreibt oder in der Gastronomie tätig ist, sollte sich intensiv mit der steuerlichen Behandlung der eigenen Leistungen auseinandersetzen. Schon kleine Unterschiede in der Ausgestaltung können große Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht haben.

Eine professionelle Beratung lohnt sich daher – besonders bei neuen Geschäftsmodellen wie Ghost Kitchens, Abholstationen oder mobilen Pizzawagen. Eine empfehlenswerte Adresse für Gastronomen ist gastro-master.de, wo umfassende Informationen und Services speziell für den Gastronomiebereich bereitgestellt werden.


Rechtliche Grundlagen und Definitionen

Die Unterscheidung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung ist im Umsatzsteuerrecht (§ 3 UStG) geregelt. Hiernach liegt eine Lieferung vor, wenn der Unternehmer einem Kunden die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft. Wird zusätzlich eine Dienstleistung erbracht – etwa durch Service oder Ausstattung – handelt es sich um eine sonstige Leistung, die anders besteuert wird.

Für Pizza zum Mitnehmen oder per Lieferung bedeutet das: Nur wenn keine Zusatzleistungen erbracht werden, liegt eine Lieferung mit ermäßigtem Steuersatz vor.


FAQ – Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer bei Pizza-Lieferdiensten

Fällt auf eine Pizza zum Mitnehmen immer 7 % Mehrwertsteuer an?
Ja, solange keine Serviceleistungen wie Tischbedienung oder Ausstattung erbracht werden, gilt der ermäßigte Steuersatz.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei einem Pizzalieferdienst?
In der Regel 7 %. Nur wenn umfangreiche Dienstleistungen hinzukommen, z. B. Catering mit Personal oder Aufbau, gelten 19 %.

Wie erkenne ich, welchen Steuersatz ich anwenden muss?
Die Art der Leistung entscheidet: Lieferung = 7 %, Service = 19 %. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater oder Plattformen wie gastro-master.de.

Kann ich bei Lieferung auch 19 % abführen, obwohl ich nur Essen bringe?
Das wäre steuerlich ungünstig, aber möglich. Es muss aber sauber dokumentiert werden. Meistens empfiehlt sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei reiner Lieferung.

Gilt die Umsatzsteuer auch für Getränke beim Lieferdienst?
Ja. Hier gelten jedoch in der Regel 19 %, da Getränke fast immer dem Regelsteuersatz unterliegen – anders als zubereitete Speisen.

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