Steuern Gastronomie – Was Gastronomen über ihre steuerlichen Pflichten wissen müssen
Das Thema Steuern im Bereich Gastronomie bereitet vielen Gastronom:innen Schwierigkeiten. Zwischen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Verpflichtung zur lückenlosen Buchführung ist es oft schwierig, den Überblick zu wahren. Es ist besonders wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Anforderungen zu befassen, um finanzielle Risiken zu vermeiden und gesetzeskonform zu handeln. Mit guter Vorbereitung und dem Wissen um die entscheidenden Faktoren können Fehler vermieden und steuerliche Vorteile genutzt werden.
Dieser Artikel vermittelt Ihnen alle notwendigen Informationen über Steuern in der Gastronomie – klar verständlich und mit praktischem Bezug.
Warum sind Steuern in der Gastronomie so komplex?
Die Gastronomie zählt zu den besonders kontrollierten Branchen, wenn es um Steuern geht. Der Grund dafür ist einfach: Es handelt sich um eine bargeldintensive Branche, die steuerlich schwer zu durchschauen ist. Gerade bei Barumsätzen ist die Gefahr hoch, dass Einnahmen nicht korrekt verbucht oder Steuern nicht vollständig abgeführt werden. Das Finanzamt schaut hier besonders genau hin – mit regelmäßigen Betriebsprüfungen und einer streng geregelten Kassensicherungsverordnung.
Außerdem gibt es in der Gastronomie zahlreiche steuerliche Sonderregelungen, insbesondere bei der Umsatzsteuer, die je nach Art der Leistung unterschiedlich ausfallen kann. Ein Beispiel: Der Verzehr von Speisen im Restaurant unterliegt einem anderen Steuersatz als die Mitnahme derselben Speisen.
Die wichtigsten Steuerarten für Gastronomen
Umsatzsteuer
Eines der zentralen Themen bei Steuern in der Gastronomie ist die Umsatzsteuer. In der Regel gelten folgende Sätze:
19 % Umsatzsteuer für alle Speisen und Getränke, die vor Ort verzehrt werden.
7 % Umsatzsteuer für Speisen, die außer Haus verkauft werden (z. B. Take-away).
19 % Umsatzsteuer für alkoholische Getränke – unabhängig davon, ob sie mitgenommen oder vor Ort konsumiert werden.
Besonders während der Corona-Pandemie kam es zu befristeten Änderungen, etwa zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Speisen im Restaurant. Gastronomen sollten daher immer über aktuelle Entwicklungen informiert sein.
Gewerbesteuer
Wer ein gastronomisches Unternehmen betreibt, muss Gewerbesteuer zahlen – sofern der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Die Höhe richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
Je nachdem, ob Sie als Einzelunternehmer, GbR oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) tätig sind, zahlen Sie Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) oder Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen). Auch hier ist eine korrekte Buchführung und Gewinnermittlung Pflicht.
Lohnsteuer
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zusätzlich müssen Sozialabgaben abgeführt werden – ein Thema, das oft unterschätzt wird.
Ordnungsgemäße Buchführung – Pflicht und Schutz zugleich
Eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung ist das Fundament jeder steuerlichen Pflicht in der Gastronomie. Sie dient nicht nur der Übersicht und Kontrolle, sondern schützt Sie im Falle einer Betriebsprüfung.
Wichtig ist vor allem:
Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern)
Einsatz einer manipulationssicheren Registrierkasse
Tägliche Kassenberichte und korrekte Erfassung aller Einnahmen
Lückenlose Belegführung
Viele Betriebe nutzen professionelle Softwarelösungen, die speziell auf die Anforderungen der Gastronomie zugeschnitten sind. Wer sich hier nicht sicher fühlt, kann sich auf Plattformen wie Gastro Master umfassend informieren oder passende Dienstleister finden.
Steuerliche Besonderheiten bei Veranstaltungen, Buffets und Lieferdiensten
Gerade wenn Gastronomiebetriebe zusätzliche Dienstleistungen wie Catering, Lieferdienste oder Buffets anbieten, gelten oft andere steuerliche Regelungen. Beispielsweise wird bei einem Buffet im Restaurant anders besteuert als bei einem externen Cateringauftrag.
Lieferdienste profitieren meist vom ermäßigten Steuersatz – vorausgesetzt, die Speisen werden ohne zusätzliche Dienstleistungen wie Besteck, Teller oder Aufbau geliefert. Werden diese jedoch gestellt, kann wieder der Regelsteuersatz von 19 % greifen.
Ein weiteres Beispiel: Vermieten Sie Ihre Räume für private Feiern, ist zu prüfen, ob hierfür zusätzlich Umsatzsteuer zu berechnen ist – je nachdem, welche Leistungen Sie im Paket anbieten.
Steuerliche Fallen und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die falsche Anwendung des Steuersatzes. Auch eine nicht dokumentierte Rabattaktion oder ein falsch gebuchter Wareneinsatz kann bei einer Prüfung zu Problemen führen. Um dies zu vermeiden, sollten Gastronomen ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und ihre Buchhaltung von einem erfahrenen Steuerberater begleiten lassen.
Auch hier kann eine Beratung über Gastro Master sinnvoll sein, da die Plattform Partner aus der Steuer- und Gastronomiebranche zusammenbringt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steuern in der Gastronomie
1. Welche Umsatzsteuersätze gelten für Restaurants?
19 % für Speisen und Getränke im Haus, 7 % für Speisen zum Mitnehmen.
2. Muss ich für mein Café Gewerbesteuer zahlen?
Ja, wenn Ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 € überschreitet.
3. Was passiert, wenn ich eine Betriebsprüfung habe?
Das Finanzamt prüft Ihre Unterlagen und Buchführung auf Korrektheit. Fehler können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
4. Brauche ich eine spezielle Kasse?
Ja, die Kasse muss GoBD-konform und fälschungssicher sein.
5. Gibt es Ausnahmen bei der Umsatzsteuer?
Ja, z. B. beim Catering oder bei Veranstaltungen kann ein anderer Steuersatz gelten.
6. Wie oft muss ich meine Umsatzsteuer melden?
Je nach Unternehmensgröße monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
7. Was ist der Unterschied zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer?
Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer, juristische Personen wie GmbHs zahlen Körperschaftsteuer.
8. Muss ich Trinkgelder versteuern?
Nein, sofern es sich um freiwillige Trinkgelder handelt, sind diese steuerfrei.
9. Was bedeutet GoBD?
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern“ – eine wichtige Vorschrift zur Buchhaltung.
10. Kann ich meine Steuererklärung selbst machen?
Theoretisch ja, aber ein Steuerberater ist dringend zu empfehlen.
11. Welche Rolle spielt das Finanzamt bei Preisnachlässen?
Rabatte müssen korrekt verbucht und nachvollziehbar sein.
12. Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
In der Regel 10 Jahre.
13. Welche Förderungen gibt es für Gastronomen steuerlich?
Investitionen in energieeffiziente Technik oder Ausbildungsbetriebe können steuerlich begünstigt sein.
14. Was passiert bei nicht erklärten Einnahmen?
Das kann als Steuerhinterziehung gewertet werden und strafrechtliche Folgen haben.
15. Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?
Ja, sie zählen zu den Betriebsausgaben.